Null Prozent Umsatzsteuer für Solaranlagen ab Januar

Zum 1. Januar 2023 treten gravierende Veränderungen im Steuerrecht in Kraft, die unseren Kunden deutliche Vorteile bringen werden. Der Bericht im pv magazine fasst das sehr gut zusammen – die Redakteure des Magazins haben wie immer einen guten Job gemacht.

Bei Anlagen, die wir erst in 2023 fertigstellen werden, aber bereits in 2022 begonnen haben, werden wir die zu viel gezahlte Umsatzsteuer erstatten. Da wir monatliche Umsatzsteuererklärungen abgeben wird das Mitte bis Ende Februar geschehen, denn auch wir müssen die Steuer aus den bereits gestellten Rechnungen zunächst erstattet bekommen.

Für alle in 2022 begonnenen Anlagen werden wir die Rechnungen mit 0 % Mehrwersteuer austellen. Knifflig wird das nur in der Übergangszeit. Für Installateure bedeutet die Veränderung, dass wir erhebliche Liquidität zur Verfügung stellen müssen. Schließlich müssen wir den Wareneinkauf mit den 19 % Umsatzsteuer zahlen.

Doch wir haben vorgesorgt und verfügen über ausreichende Liquidität.

zum ausführlichen Artikel über die Änderungen im pv magazine