KfW fördert Solarstrom für Elektroautos

Gute Nachrichten für Hausbesitzer*innen

Es wurde eine sehr weitreichende Solarstromförderung beschlossen. Diese ist aber an einige Bedingungen geknüpft. Wir informieren Sie über alle wesentlichen Punkte der Förderung:

Zuschüsse bis 10.200 Euro

Mit der neuen KfW Förderung 442 unter dem Titel »Solarstrom für Elektroautos«, die mit insgesamt 500 Millionen Euro ausgestattet ist, können zum 26. September 2023 Zuschüsse von bis zu 10.200 Euro für neue Solaranlagen mit Speicher und E-Ladestation beantragt werden.

Voraussetzung

Wichtigste Voraussetzung ist, dass die Anlage auf einem selbstgenutzten Wohngebäude errichtet wird und ein Elektroauto entweder vorhanden oder verbindlich bestellt ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 10.200 Euro
  • Für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher
  • Für Eigentümer*innen von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss »Solarstrom für Elektroautos« fördert die KfW, eine der führenden Förderbanken, den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher.

Ziel der Förderung ist es, dass ihre Kunden ihr Elektroauto mit selbsterzeugtem, klimafreundlichen Solarstrom aufladen können. Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • Der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 kW Ladeleistung
  • Der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung
  • Der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität
  • Der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
  • Ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage

Was sind die Voraussetzungen?

  • Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Wohngebäude schon besteht und von den Antragstellenden bewohnt wird. Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher müssen fabrikneu angeschafft werden und die Antragstellenden dürfen zum Zeitpunkt des Antrags noch keine der Komponenten besitzen oder bestellt haben.
  • Ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), das auf die Antragstellenden oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist muss vorhanden sein oder zum Zeitpunkt des Antrags verbindlich bestellt.
  • Hinweis: Falls das Elektroauto privat geleast wird, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Firmen- bzw. Dienstwagen sind nicht förderfähig.
  • Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für Neubauten vor dem Einzug, für ausschließlich vermietete Objekte, Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen oder für Eigentumswohnungen.
  • Eine mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss ist ausgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW – Bank aus Verantwortung.

Den obigen Text können Sie gerne auch als pdf-Datei herunterladen: Flyer Solarstromförderung durch KfW.