Über Insolvenzen und Anzahlungen

In letzter Zeit häufen sich Meldungen zu Insolvenzen in unserer Branche. Leidvoller Höhepunkt ist, dass das Betrugsdezernat der Kripo München gegen einen Geschäftsführer ermittelt, der wohl mit dem Geld seiner Kunden abgehauen ist.

Das pv magazine berichtete in seinem Artikel vom 9. August 2024 über den schweren Betrugsverdacht.

Wir möchten deshalb zu unserem Unternehmen folgendes erklären:

Das Erwärmen des Wassers durch Solarthermie oder PV-Anlagen im Vergleich

Viele Kunden fragen uns, was denn die Vor- oder Nachteile seien, wenn Wasser durch Solarthermie oder durch eine Photovoltaik-Anlage erwärmt wird.

Die Firma my-PV hat vor Kurzem auf ihrer Website eine sehr gute Übersicht zum Thema veröffentlicht. Ausführlich werden Kosten und benötigte Flächen verglichen:

zum Artikel auf der Website von myPV

Neustart von Wechselrichtern und Speichersystemen

Leider kommt es immer einmal wieder vor, dass ein System neu gestartet werden muss. Diesen Neustart kann der Kunde in in aller Regel selbst durchführen.

Um es Ihnen dabei so leicht wie möglich zu machen, haben wir Anleitungen für 3 Systeme erarbeitet, die Sie hier herunterladen können:

Selbstverständlich steht Ihnen unser Team auch gerne persönlich zur Verfügung, falls Sie Unterstützung benötigen.

Gegen das Gerede von der »teuren« Energiewende

Der gestern veröffentlichte Artikel im pv magazine zeigt, dass das Gerede vom teuren Energiewandel so nicht stimmt. Auch ökonomisch betrachtet sieht das gut aus.

Hinzu kommt die geringere Abhängigkeit von anderen Ländern (Russland, Vereinigte Arabische Emirate …)

Also doch: Photovoltaik ohne Finanzamt

Nun wurde bestätigt, was wir die ganze Zeit über vermutet und gehofft hatten:

In aller Regel sind die Betreiber von PV-Anlagen bis zu einer Größe von 30 kWp das Finanzamt los. Das soll heißen, dass die Anlage auch nicht mehr beim Finanzamt gemeldet werden muss (Bogen zur steuerlichen Erfassung).

KfW fördert Solarstrom für Elektroautos

Gute Nachrichten für Hausbesitzer*innen

Es wurde eine sehr weitreichende Solarstromförderung beschlossen. Diese ist aber an einige Bedingungen geknüpft. Wir informieren Sie über alle wesentlichen Punkte der Förderung:

Zuschüsse bis 10.200 Euro

Mit der neuen KfW Förderung 442 unter dem Titel »Solarstrom für Elektroautos«, die mit insgesamt 500 Millionen Euro ausgestattet ist, können zum 26. September 2023 Zuschüsse von bis zu 10.200 Euro für neue Solaranlagen mit Speicher und E-Ladestation beantragt werden.