Also doch: Photovoltaik ohne Finanzamt

Nun wurde bestätigt, was wir die ganze Zeit über vermutet und gehofft hatten:

In aller Regel sind die Betreiber von PV-Anlagen bis zu einer Größe von 30 kWp das Finanzamt los. Das soll heißen, dass die Anlage auch nicht mehr beim Finanzamt gemeldet werden muss (Bogen zur steuerlichen Erfassung).

Berlin hat sich bewegt

Die Ampel hat mehrere Änderungen im Steuerrecht beschlossen, welche sich auf Betreiber von Solaranlagen positiv auswirken.

Diese Änderungen zeigen den Willen zur Entbürokratisierung und zur Energiewende. Natürlich findet man immer auch ein Haar in der Suppe. Aber unter dem Strich sind wir sehr zufrieden und freuen uns auch für unsere Kunden.

Im Artikel Photovoltaik-Steuerfragen rund um die EEG-Novelle 2023 des pv magazine Deutschland fasst der Autor die Veränderungen zusammen.