Also doch: Photovoltaik ohne Finanzamt

Nun wurde bestätigt, was wir die ganze Zeit über vermutet und gehofft hatten:

In aller Regel sind die Betreiber von PV-Anlagen bis zu einer Größe von 30 kWp das Finanzamt los. Das soll heißen, dass die Anlage auch nicht mehr beim Finanzamt gemeldet werden muss (Bogen zur steuerlichen Erfassung).

Solaranlagen und das Finanzamt

Wir werden oft gefragt, wie das Anmelden einer Solaranlage beim Finanzamt läuft. Hier gibt es gute Nachrichten:

Das Anmelden eines Gewerbes bei der Kommune ist nicht mehr erforderlich.

Ausgefüllt werden muss ein Formblatt. Wie das funktioniert, erklärt Claudia Kessler auf ihrem YouTube-Kanal in einem 16minütigen Video:

https://youtu.be/vdrG8dXDKDQ