Nun wurde bestätigt, was wir die ganze Zeit über vermutet und gehofft hatten:
In aller Regel sind die Betreiber von PV-Anlagen bis zu einer Größe von 30 kWp das Finanzamt los. Das soll heißen, dass die Anlage auch nicht mehr beim Finanzamt gemeldet werden muss (Bogen zur steuerlichen Erfassung).